Mieterhöhung nach Modernisierung? Ein Berliner geht jetzt vor Gericht

© Daliah Hoffmann

Jede*r, der einen Brief vom Vermieter bekommt, in dem das kleine Signalwort "Modernisierung" auftaucht, weiß, was das bedeutet: steigende Mieten. Gesetzlich ist es nämlich erlaubt, die Kosten der Modernisierung auf die Miete umzulegen. Bis Ende des vergangenen Jahres waren es bis zu elf Prozent, seit diesem Jahr sind es "nur" noch acht. Trotzdem scheint es der wohl eleganteste Weg für Vermieter, noch mehr Geld aus ihrer Immobilie rauszuholen. Das will ein Mieter aus Schöneberg-Tempelhof allerdings nicht hinnehmen und klagt gegen die Mieterhöhung nach der Modernisierung und damit stößt er auf Gehör. So konnte er große Unterstützer wie den Berliner Mieterverein und die Plattform wenigermiete.de für sich gewinnen.

Am Montag, den 18. März, beginnen die Verhandlungen am Amtsgericht Schöneberg-Tempelhof um einen möglicherweise sehr wichtigen Musterfall in Sachen Mietrecht in Berlin, denn der Fall stellt die Umlage der Modernisierungskosten generell in Frage. Für den Berliner Mieterverein ist nicht ersichtlich, wieso die Kosten einseitig vom Mieter getragen, die Wertsteigerung aber ausschließlich beim Vermieter verbleiben soll. Außerdem sei es höchst bedenklich, dass der Mieter durch solche Mieterhöhungen, wenn er denn nur lang genug in der Wohnung lebt, sogar mehr als 100 Prozent der Modernisierung tragen müsste, und gegen die er sich überhaupt nicht wehren kann.

Sollte das Gericht dem Kläger aus Schöneberg recht geben, müsste das Bundesverfassungsgericht die Gesetzeslage generell klären. Der Fall könnte also vielleicht zum Musterbeispiel werden, dass Mieter nicht alles dulden müssen. Wir sind gespannt, wie der Fall ausgeht und hoffen, dass die immer weiter steigenden Mieten in Berlin vielleicht teilweise bald ein Ende finden werden.

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