11 Dinge, die du beachten musst, wenn du einen Schrebergarten haben willst

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Schrebergärten sind bei Weitem nichts Neues, aber vor allem unter den jungen stress- und abgasgeplagten Großstädtern im Kommen. Zugegeben, als Kind hat mich der Garten meiner Mutter nur marginal interessiert. Ich wollte Spannenderes vom Leben als Unkraut jäten, Bohnen pflücken und das Plumpsklo benutzen. Mittlerweile sehne ich mich nach ein bisschen Erholung in Form von Bäumen, Blumen und Pflanzen um mich herum. Pluspunkt: Sein eigenes Gemüse und Obst ziehen, spart nicht nur Geld, sondern ist für den modernen Menschen von heute natürlich auch ein Pluspunkt im ökologischen Karmakonto. Aber wie kommt man eigentlich an so einen Klein- bzw. Schrebergarten?

1. Wo gibt es Schrebergärten?

In Deutschland gibt es laut Bundesverband Deutscher Kleingartenfreunde 950.000 Kleingärten, die meisten in Berlin, nämlich 71.000. Die Nachfrage ist allerdings hoch. In Berlin beträgt die Wartezeit auf einen Kleingarten derzeit drei bis fünf Jahre. Dafür gibt es großen Leerstand in Brandenburg.

2. Wie komme ich an einen Schrebergarten?

Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. rät, bei Interesse an einem Kleingarten sich direkt an einen der 18 Bezirksverbände in Wohnungsnähe zu wenden. Bei den Bezirksverbänden erfährt man die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Bewerberliste. Derzeit warten rund 12.000 Berliner auf einen Kleingarten. Vereinzelt werden Kleingärten auch bei Portalen wie ebay Kleinanzeigen angeboten, aber auch hier gelten die allgemeinen Regeln des deutschen Kleingärtnerns.

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3. Muss ich Mitglied in einem Schrebergarten-Verein sein?

Die Berliner Kleingartenfreunde organisieren sich im Kleingärtnerverein und in übergeordneten Verbänden.

4. Wie lange kann ich einen Schrebergarten mieten?

Ein Kleingarten kann man nicht mieten, sondern nur pachten. Der Unterschied: Pachtverträge werden unbefristet abgeschlossen und können nur zum Ende eines Pachtjahrs gekündigt werden, welcher am 30. November (§9 BKleinG) endet. Dem Pächter kann zum Beispiel gekündigt werden, wenn er den Garten verwildern lässt und nicht kleingärtnerisch nutzt. Mehr Infos gibt es hier.

5. Wie viel kostet so ein Schrebergarten?

Zu den Kosten bei der Anschaffung eines Kleingarten gehören der Pachtzins, die Mitgliedszahlung in einem Kleingartenverein, die Abschlagszahlung für das Eigentum des Vorpächters sowie Pflichtversicherungen und verbrauchsabhängige Kosten wie Wasser, Strom, Abwasser und Müllabfuhr. Eine beispielhafte Rechnung findet ihr hier. Allgemein kostet ein Kleingarten aber nicht mehr als 500 Euro im Jahr.

6. Muss ich einen Abschlag zahlen?

Bei Übernahme eines Kleingartens muss an den Vorpächter ein Abschlag für die Laube und die Bepflanzung bezahlt werden. Dieser Preis variiert stark, je nach Zustand, und beträgt durchschnittlich 4000 Euro.

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7. Gibt es Regeln für das soziale Miteinander?

Wer einen Kleingarten haben will, sollte sich vor allem um diesen kümmern und sich auch in der Kleingartengemeinschaft engagieren wollen. Diese haben unterschiedliche Vereinsregeln, über die man sich vorher informieren sollte. Schrebergärten dienten in Notzeiten der Ernährung der Bevölkerung und als Wohnort. In Berlin waren sie während der Teilung eine Rückzugsalternative für die fehlenden Reisemöglichkeiten. Vor allem aber sind sie Erholungsorte, die geschützt und gepflegt werden. "Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden", heißt es im Bundeskleingartengesetz §3. Wer einen Garten mietet, um dort am Wochenende eine Party zu feiern, hat sicherlich sehr schnell die Kündigung im Haus.

8. Was darf auf einem Schrebergarten angepflanzt werden?

Das Kleingartengesetz ist weniger penibel, als manche vielleicht denken. Dennoch ist genau geregelt, was und wie angebaut werden darf. 1/3 des Kleingartens dürfen für Gartenbauerzeugnisse (Obst und Gemüse), 1/3 für Ziergarten (Ziergehölze, Rabatten, Rasen) und 1/3 für Erholung (Laube, Sitzplätze, Wege) genutzt werden. Die Gartenbauerzeugnisse dürfen nur für den Eigenbedarf angebaut werden und nicht zu erwerbsmäßigen Zwecken. Unter Gartenbauerzeugnissen "sind insbesondere Obstgehölze, Gemüsepflanzen, Wildgemüsepflanzen, Heilpflanzen, Gewürzpflanzen, Wildfruchtpflanzen und Feldfruchtpflanzen zu verstehen, die durch Nutzung von Beeten, Frühbeetkästen, Hochbeeten, Kleingewächshaus, Kompostplatz und ähnliches gewonnen werden." Mehr zur Nutzung findet ihr auf der Seite der Gartenfreunde.

9. Darf ich auf dem Schrebergarten bauen?

Ja, aber die Gartenlaube darf höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich eines überdachten Freisitzes haben. Zusätzlich ist ein Gewächshaus und ein Kinderspielhaus gestattet.

10. Darf ich in meinem Schrebergarten wohnen?

In der Gartenlaube darf nicht dauerhaft gewohnt werden. Übernachtungen, zum Beispiel am Wochenende, sind aber gestattet.

11. Gibt es Alternativen zu Schrebergärten?

In Berlin gibt es neben Schreber- und Kleingärten mittlerweile zahlreiche urbane Gartenprojekte für Jedermann. Von kunterbunten Wildblumenfeldern, knorrigen Obstbaumwiesen über windschiefe Pallettenhochbeete, Containerfarmen mit industriellem Charme und mobile Gemüsepflanzboxen ist alles dabei. In unserem Guide erfahrt ihr, wo ihr selbst gärtnern könnt, ohne einen Kleingarten zu haben.

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