2G wird ausgeweitet: Die aktuellen Corona-Regeln für Berlin im Überblick

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Die Inzidenzen steigen auch in Berlin weiter rapide an. Der Berliner Senat hat vor diesem Hintergrund am Dienstag erneut weitere Corona-Maßnahmen beschlossen, um das Virus wieder einzudämmen. Im Kern wird in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die 2G-Regel ausgeweitet, Ungeimpfte haben dann zu vielen Geschäften keinen Zutritt mehr. Welche Regeln jetzt in der Hauptstadt gelten, fassen wir an dieser Stelle noch mal für euch zusammen:

Wo gilt 2G?

Ab Samstag, den 27. November, wird die 2G-Regelung auf den Einzelhandel ausgeweitet. Ausgenommen davon sind nur Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken und Drogerien. Ungeimpfte haben dann zu vielen Geschäften keinen Zutritt mehr.

Darüber hinaus gilt die 2G-Regelung ab Samstag auch im Berliner Hotel- und Beherbergungsgewerbe, in der Erwachsenenbildung und in Fahrschulen.

Für den den Besuch von Restaurants, Bars, Kneipen, Kinos und Theatern oder anderen Veranstaltungen gilt aktuell weiterhin die 2G-Regel. Wer seinen Sitzplatz verlässt, muss eine Maske tragen. Das heißt, auch hier ist der Zutritt nur noch doppelt Geimpften oder Genesenen erlaubt.

Dasselbe gilt für den Besuch von Saunen, Thermen und Schwimmbädern, aber auch Spielhallen sowie Fitnessstudios und Sporteinrichtungen mit geschlossenen Räumen sind von der Regelung betroffen. Sie greift ebenfalls bei geschlossenen Räumen von Zoos und Vergnügungsparks, die Außenbereiche bleiben für Ungeimpfte weiterhin zugänglich.

Darüber hinaus wird die 2G-Regel auch im Bereich der körpernahen Dienstleistungen, etwa bei Friseur*innen oder in Kosmetikstudios, umgesetzt. Zusätzlich muss eine Maske getragen oder ein negatives Testergebnis vorgelegt werden, was die Betreiber*innen individuell entscheiden können.

Grundsätzlich wird noch einmal zwischen Events in Innenräumen und im Freien unterschieden. Bei Feiern in Innenräumen gilt selbstverständlich ebenfalls die 2G-Regel. Aber: Bei Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2000 Besucher*innen gilt die 2G-Regel. Gemeint sind hiermit etwas Großveranstaltungen wie Fußballspiele oder Weihnachtsmärkte, die in Berlin vorerst noch stattfinden dürfen. Die Maskenpflicht gilt hier überall!

Der Berliner Senat hat zudem die kostenlosen Bürger*innentests in Berlin wieder eingeführt. Einmal pro Woche hat jede*r Bürger*in Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest. Nutzt diese Möglichkeit!

Wo gilt 2G Plus?

In Diskos und Tanzclubs gilt für Gäste ab Samstag die 2G-Plus-Regelung, auch Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich ein negatives Testergebnis vorlegen. Zudem dürfen die Räumlichkeiten nur noch zu 50% ausgelastet sein.

Welche 2G-Plus-Regeln konkret im Freizeit- und Kulturbereich, etwa in Kinos und Theatern, gelten sollen, wird die Kulturverwaltung noch festlegen, Veranstalter*innen dürfen nach jetzigem Stand wohl auch auf 2G Plus erweitern. Wirt halten euch hierzu auf dem Laufenden.

Wo gilt 3G?

Von sämtlichen 2G-Regelungen ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Menschen, die sich nachweislich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können – sie benötigen dann ein negatives Schnelltestergebnis.

Auch wenn mit den Beschlüssen des Berliner Senats eine flächendeckende 2G- und 2G-Plus-Regelung auf den Weg gebracht wurde, gilt an einigen Orten weiterhin 3G. Etwa am Arbeitsplatz, bei Demonstrationen und im gesamten ÖPNV. Die BVG sowie die Berliner S-Bahn werden die 3G-Pflicht ab sofort deutlich strenger kontrollieren. Zusätzlich gilt weiterhin überall Maskenpflicht. In Gottesdiensten gilt inzwischen ebenfalls ausschliesslich Maskenpflicht. Auch die Abstandsregeln (1,5 Meter) bleiben überall da bestehen, wo viele Menschen aufeinandertreffen.

Zudem hat der Senat sich für eine 50-prozentige Homeoffice-Quote ausgesprochen: Wenn möglich sollte in Büros nur noch jeder zweite Arbeitsplatz besetzt sein.

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