Böhmermann vs. Merkel: Darum zieht der Satiriker wegen des Schmähgedichts jetzt vor Gericht
Über drei Jahre ist es her, dass der Satiriker Jan Böhmermann in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" ein Gedicht der etwas anderen Art an den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan richtete. Ich glaube, kein anderes Gedicht hat je für so viel Furore gesorgt, wie dieses. Böhmermann selbst wollte damit die Grenzen zwischen erlaubter Satire und Schmähkritik austesten – und hat sich ordentlich verbrannt. Der türkische Präsident verklagte den Satiriker, die politische Beziehung zwischen Deutschland und der Türkei war angespannt und zu allem Übel steht selbst die Bundeskanzlerin nicht auf der Seite des Satirikers. Als "bewusst verletztend" beschreibt die Kanzlerin Böhmermanns Verse, ein Verfahren gegen ihn wird eingeleitet und im Herbst des selben Jahres wieder eingestellt. Während einer anderen Verhandlung wird Böhmermann dann im Februar 2017 untersagt, "ehrverletztende" Verse des Gedichts zu wiederholen.
Doch der Schmerz scheint bei Böhmermann noch immer tief zu sitzen, denn obwohl die Kanzlerin kurz nach ihrem ersten Statement ihre Aussage selbst als Fehler einstuft, leitet Böhmermann rechtliche Schritte gegen das Kanzleramt ein. Der Kanzlerin soll es gesetzlich verboten werden, die Worte ihrer ersten Kritik öffentlich zu wiederholen. Und genau das wurde am Berliner Verwaltungsgericht jetzt verhandelt. Leider ohne Erfolg für Böhmi, denn seine Unterlassungsklage wurde abgewiesen. Ob das das Ende des Gedicht-Gate ist?