Dieser Berliner Schüler soll sein Zimmer auf ebay Kleinanzeigen untervermieten, um zu überleben

© Karolina Szczur | Unsplash

Viele Studierende beziehen BAföG, um ihr Leben irgendwie finanziert zu bekommen. Der Höchstsatz des staatlichen Zuschusses zur höheren Bildung liegt derzeit bei 735 Euro. Zieht man davon das Geld ab, was für das WG-Zimmer in einer Großstadt wie Berlin draufgeht, bleibt nicht mehr allzu viel übrig, um die Studiengebühren aufzubringen und das tägliche Leben zu meistern. Zumal die Hälfte der Finanzhilfe nur als staatliches Darlehen gewährt wird, das nach Beendigung des Studiums zurückgezahlt werden muss.

Was nicht so viele wissen: Auch Auszubildende und Schüler können BAföG bekommen. Dieser staatliche Zuschuss wird bewilligt, ohne dass auch nur ein Cent zurückgezahlt werden müsste. Allerdings liegt die Summe der Förderung dafür auch deutlich niedriger, derzeit bei gerade einmal 504 Euro. Exakt diese 504 Euro bekommt auch ein Geflüchteter, der derzeit die Schule besucht und in einer gerade einmal 28 Quadratmeter großen Wohnung in Schöneberg lebt, die ihn monatlich 325,11 Euro kostet. Zum Leben bleiben ihm also gerade einmal 178,89 Euro.

Das Sozialgericht Berlin lehnt zusätzliche Förderung ab – mit einer skurrilen Begründung

Man muss nicht lange nachdenken, um zu sehen, dass es bei dieser Summe eher ums Überleben als ums Leben geht. Zumal dem Schüler aufgrund seiner Duldung eine Arbeitserlaubnis fehlt. Deshalb hat besagter Schüler auch einen Antrag auf die zusätzliche Zahlung von Sozialgeld gestellt, der allerdings vom Sozialgericht Berlin mit einer skurillen Begründung zurückgewiesen wurde, die die den Schüler vertretende Kanzlei Schindler * Elmenthaler * Rechtsanwälte vor wenigen Tagen publik gemacht hat.

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Demnach könne der Schüler doch seine Wohnung untervermieten. Das sei schließlich in Berlin gang und gäbe, begründet das Sozialgericht seinen bizarren Vorschlag und liefert auch gleich den passenden Link zu einem Schlafcouchplatz auf der Handelsplattform Ebay Kleinanzeigen. Für die Untervermietung seiner Couch könne der Schüler zwischen 150 und 250 Euro monatlich erwirtschaften, andernfalls könne er auch tageweise seine Bleibe vermieten, dafür könnten pro Tag bis zu 39 Euro (mit Ausrufezeichen versehen!) kassiert werden.

Nochmal zum Mitschreiben: Der Schüler soll entweder seine Wohnung (vermutlich illegal) untervermieten oder dauerhaft mit einem Mitbewohner in seiner gerade einmal 28 Quadratmeter Behausung leben. Nicht nur die Anwaltskanzlei zeigt sich schockiert, auch Medien wie das Neue Deutschland oder Bento berichteten schon von diesem schier unmöglichen Fall. Es bleibt zu hoffen, dass dem Einspruch des Schülers stattgegeben wird. Ansonsten bleibt ihm auf lange Sicht nichts weiter, als die Schule wieder abzubrechen. Dann bekäme er als geduldeter Geflüchteter 354 Euro pro Monat – zusätzlich zur Miete.

Berlins irrer Wohnunsmarkt in einem Bild:

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