Künftig dürft ihr eure Wohnung bis zu 60 Tage im Jahr an Touristen vermieten

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Auf dem Berliner Mietmarkt ist keine Entspannung absehbar. Bezahlbare Wohnungen sind weiterhin knapp, die Mieten steigen unaufhörlich und nun wurde die Landepolitik auch noch dazu genötigt, ihr Zweckentfremdungsverbot anzupassen. Das 2014 erlassene Gesetz unterband zuletzt pauschal die Vermietung von Wohnraum an Touristen und hebelte so Geschäftsmodelle aus, wie sie von Airbnb oder Wimdu fokussiert werden.

Nicht nur die Anbieter wehrten sich vehement – beispielsweise mittels Imagekampagnen – gegen das umstrittene Verbot. Auch Mieter, die nur gelegentlich ihr Heim untervermieten wollten, etwa um die Urlaubskasse aufzubessern, klagten eifrig. Ende Oktober zählte das Berliner Verwaltungsgericht knapp 160 offene Verfahren, von denen das Gros bis zu einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgericht auf Eis gelegt wurde.

Diesem Urteil ist der Senat in Form von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) nun zuvorgekommen. Künftig dürfen Wohnungsbesitzer und Mieter ohne behördliche Genehmigung ihre eigenen vier Wände für bis zu 60 Tage im Jahr als Ferienwohnung untervermieten. Bürokratische Hürden bestehen dennoch: So müssen sich Vermieter bei ihrem zuständigen Bezirksamt registrieren lassen und jährlich nachweisen, wann und für welchen Zeitraum sie die Wohnung zweckentfremdet haben.

Mit der Lockerung der Bestimmungen wurden übrigens auch weitere Punkte angepasst: So dürfen soziale Träger künftig wieder Büros in Mietwohnungen beziehen. Außerdem sollen unbewohnte Häuser, die von Spekulanten im baufälligen Zustand gehalten werden, von einem durch die Bezirke eingesetzten Treuhänder wieder bewohnbar gemacht werden. Ob das funktioniert, steht jedoch in den Sternen.

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