Kontaktbeschränkungen im Freien entfallen, Universitäten öffnen: Die Corona-Regeln für Berlin im Überblick

© Annik Walter

Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert und an die laufenden Entwicklungen angepasst. Hinweis: Einen Überblick über sämtliche aktuelle Regelungen der Bundes-Notbremse, die Ende Juni ausläuft, findet ihr hier!

Update, 22. Juni:

Der Berliner Senat hat diese Woche aufgrund weiterhin sinkender Zahlen erneut und früher als geplant Lockerungen beschlossen, die ab dem 03. Juli 2021 in Kraft treten. Das sind die neuen Entwicklungen:

Kontaktbeschränkungen werden weiter gelockert:
Die Kontaktbeschränkungen im Freien werden ab dem 03. Juli aufgehoben. In geschlossenen Räumen dürfen sich weiterhin maximal zehn Personen aus fünf Haushalten treffen. Für vollständig Geimpfte und Genesene gelten keine Beschränkungen mehr.

Mehr Teilnehmer*innen auf Veranstaltungen möglich:
Veranstaltungen im Freien sind ab dem 03. Juli mit bis zu 2000 Teilnehmenden erlaubt, in geschlossenen Räumen sind es 500. Die Testpflicht für Veranstaltungen im Freien gilt erst bei mehr als 500 zeitgleich anwesenden Personen. Private Events im Freien sind wieder mit bis zu 100 Personen erlaubt.

Sport treiben ohne FFP2-Masken:
In Sporthallen, Fitness- und Tanzstudios müssen nur noch medizinische Gesichtsmasken und keine FFP2-Masken mehr getragen werden. Gleiches gilt auch in Volkshoch- oder Musikschulen. Im Öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel und in Museen gilt die FFP2-Maskenpflicht aber weiterhin.

Keine Anwesenheitsdokumentation mehr im Einzelhandel:
Im Einzelhandel, in Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie in Bibliotheken entfällt ab dem 03. Juli die Pflicht der Terminvergabe und zum Führen einer Anwesenheitsdokumentation (via Luca-App, etc.) vollständig.

Die Universitäten öffnen wieder:
Hochschulen dürfen ebenfalls ab dem 03. Juli wieder für den Publikumsverkehr öffnen.

Update, 15. Juni

Der Berliner Senat hat heute aufgrund der weiter sinkenden Zahlen (die Inzidenz lag am 15. Juni in Berlin bei 13,6) wieder neue Lockerungen beschlossen, die schon an diesem Freitag, den 18. Juni, in Kraft treten und zunächst bis zum 11. Juli gelten. In zwei Wochen wird die Lage analysiert und erneut beraten. Was jetzt wieder geht, haben wir hier für euch zusammengefasst:

Maskenpflicht wird gelockert:
In vielen Einkaufsstraßen, auf belebten Plätzen sowie im Zoo oder im Botanischen Garten muss in Berlin ab Freitag keine Maske mehr getragen werden. Dazu zählen rund 35 Orte in der Stadt wie zum Beispiel Unter den Linden, Tauentzienstraße, Sonnenallee, Kurfürstendamm oder der Alexanderplatz. Nur dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann – im Gedränge oder beim Schlangestehen – gilt die Maskenpflicht noch. Ebenfalls besteht im Öffentlichen Nahverkehr weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht!

Mehr Teilnehmer*innen auf Veranstaltungen:
Bei Veranstaltungen im Freien sowie in geschlossenen Räumen sind ab Freitag wieder mehr Teilnehmer*innen erlaubt. Draußen dürfen nun 1000 Menschen zusammenkommen, in Innenräumen sind bis zu 250 Personen gestattet. Wenn drinnen gefeiert wird, müssen bei mehr als 20 Teilnehmenden aber negative Schnelltests vorgelegt werden, die nicht älter als 24 Stunden sind.

Private Feiern mit mehr Personen möglich:
Private Veranstaltungen wie Hochzeitsfeiern, Geburtstage oder Feierlichkeiten zu religiösen Anlässen dürfen in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Menschen stattfinden, im Freien sogar mit bis zu 100 anwesenden Personen. Auch Jahrmärkte und Volksfeste im Freien sind ab Freitag wieder erlaubt.

Kitas kehren zurück in den Normalbetrieb:
Kitas kehren nach dem 21. Juni 2021 endlich wieder in den Normalbetrieb zurück. Auch an den Hochschulen soll der Präsenzunterricht wieder ermöglicht werden.

Nächtliches Alkoholverbot aufgehoben:
Kneipen, Restaurants und Spätis dürfen ab Freitag wieder nachts von 0 bis 5 Uhr Alkohol verkaufen und ausschenken. Das bisherige nächtliche Verkaufsverbot entfällt damit. 

Sexuelle Dienstleistungen weiterhin nicht erlaubt:
Sexuelle Dienstleistungen mit Geschlechtsverkehr sind hingegen bis zum 30. Juni weiterhin untersagt.

Mehr Sport möglich:
Sport im Freien ist in Gruppen und auch bei Unterschreitung des Mindestabstands erlaubt. Außerdem dürfen nach den Fitnessstudios auch die Hallenbäder, Saunen und Thermen wieder öffnen. Der Besuch einer solchen Einrichtung setzt aber weiterhin einen negativen Test, eine vollständige Impfung oder Genesung voraus.

Update, 01. Juni:

Wie angekündigt hat der Berliner Senat heute neue Lockerungen beschlossen, die weitreichender ausfallen, als zunächst angenommen. Da die Inzidenz in Berlin seit Tagen kontinuierlich sinkt und (Stand heute: 01. Juni 2021) nur noch bei 33,6 liegt, werden zahlreiche Einschränkungen ab dem 04. Juni frühzeitig weiter gelockert. Was im Detail beschlossen wurde, verraten wir euch hier:

Testpflicht für Außengastro entfällt!
Die Testpflicht für Gäste in der Außengastronomie sowie dem Einzelhandel entfällt ab dem 04. Juni. Voraussichtlich dürfen Restaurants und Cafés ab Freitag ebenfalls ihre Innenbereiche wieder öffnen, hier bleibt die Testpflicht jedoch weiterhin bestehen.

Wieder mehr Kontakt möglich:
Die Kontaktbeschränkungen werden deutlich gelockert. Ab Freitag, den 04. Juni, dürfen sich draußen höchstens zehn Personen aus maximal fünf Haushalten treffen. In Innenräumen hingegen gilt die Regelung von nur sechs Personen aus drei Haushalten. Gleiches gilt für die Gastronomie.

Veranstaltung mit Teilnehmer*innenbeschränkung:
Außerdem dürfen wieder Veranstaltungen im Freien mit bis zu 500 Teilnehmer*innen stattfinden. In Innenräumen sollen zunächst bis zu 100 Personen gleichzeitig bei einer Veranstaltung dabei sein können. Wenn eine ausreichende technische Belüftung garantiert werden kann, sollen auch drinnen wieder bis zu 500 Personen erlaubt sein.

Fitnessstudios und Sporthallen öffnen wieder:
Ebenfalls beschlossen: Kulturveranstaltungen dürfen in Innenbereichen stattfinden, Fitnessstudios ist es erlaubt, wieder zu öffnen. Kinder können in festen Gruppen mit bis zu 20 Teilnehmer*innen wieder in der Halle Sport treiben.

Hotels dürfen Gäste empfangen & beherbergen:
Good News auch für Hotels, die früher als geplant ab dem 11. Juni wieder Gäste ohne Beschränkungen der Zimmerbelegung empfangen dürfen. Test- und Hygieneregeln werden aber beibehalten.

Schulen kehren in den Regelbetrieb zurück!
Schulen sollen ab dem 09. Juni wieder zum Präsenzunterricht zurückkehren. Voraussetzung ist das Tragen von Masken in geschlossenen Räumen sowie das minimale Testen der Schüler*innen zweimal pro Woche.

Die bestehenden Regeln vom 17. Mai:

Ausgangsbeschränkungen fallen weg:
Die gültigen Ausgangsbeschränkungen treten ab Mittwoch, den 19. Mai außer Kraft, wodurch auch nächtliche Aufenthalte und Treffen im Freien in Gruppen von höchstens fünf Personen bzw. zwei Haushalten wieder gestattet sind. Das Übernachtungsverbot ist dadurch ebenfalls aufgehoben, Haushalte dürfen also – solange sie insgesamt nicht mehr als fünf Personen sind – wieder beieinander übernachten.

Außengastronomie darf öffnen:
Wie bereits seit letzter Woche bekannt, dürfen Gastronom*innen ihre Außenbereiche ab kommenden Freitag, den 21. Mai, wieder für die Öffentlichkeit zugänglich machen. Vorraussetzungen einer Bewirtung sind entsprechende Einhaltungen von Abstands- & Hygieneregeln, als Gast wiederum benötigt man einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test.

Kitas sind nicht mehr nur für Systemrelevante geöffnet:
Ab heute, den 17. Mai, kehren Kitas wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb zurück, was bedeutet, dass auch Eltern mit nicht systemrelevanten Berufsfeldern ihre Kinder wieder nach Absprache in der jeweiligen Einrichtung betreuen lassen können. In welchem Rahmen die Betreuung stattfindet, ist ortsabhängig.

Kultureinrichtungen sowie Freibäder bereiten Wiedereröffnung vor:
Auch Museen, Open-Air-Kinos und weitere Kulturbetriebe dürfen unter Einhaltung sämtlicher Richtlinien wieder ihre Tore für Veranstaltungen öffnen. Diese müssen allerdings unter freiem Himmel stattfinden. Wann ein Besuch geschlossener Räumlichkeiten wieder möglich ist, steht noch nicht fest. Auch Freibäder bzw. Bäder an Seen dürfen zu Pfingsten öffnen, Hallenbäder wiederum bleiben vorerst geschlossen.

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