Verwirrung um WhatsApp-Nutzungsrechte

Als Facebook Ende Februar bekannt gab, WhatsApp übernehmen zu wollen, stieß das bei vielen Nutzern auf Empörung. Unsicherheit in Bezug auf den zukünftigen Umgang mit Daten machte sich breit, Alternativen zu WhatsApp drehten die Runde. Am Ende nutzen den Dienst weltweit trotzdem weiterhin eine halbe Milliarde Menschen. Jetzt heizte eine Meldung über die AGBs von WhatsApp die Datenschutz-Debatte noch einmal an. 

"Wer über WhatsApp mit Freunden und Familienangehörigen schreibt, tritt alle Rechte seiner Kommunikation an das kalifornische Unternehmen ab. Gemeint sind damit auch Bilder, die jeden Tag millionenfach über den Messenger verschickt werden", berichtete das Online-Magazin Gizmodo letzte Woche und bezog sich damit auf einen Artikel des Handelsblatts "Bild verschickt – Recht verschenkt" (den das Handelsblatt aber vermutlich nochmal überarbeitet hat). Die Magazine behaupteten, wer über WhatsApp zum Beispiel Fotos verschicke, würde die Nutzungsrechte automatisch an den Dienst abtreten. Zugespitzt formuliert, könnte WhatsApp mit den Bilder dann machen, was es wolle. Allerdings stimmt das so nicht ganz.

WhatsApp hat nicht etwa die Rechte an allem, was wir uns so gegenseitig zuschicken, sondern verfügt lediglich über unsere "Status Submissions", also über Profil-Foto, Status und die "Zuletzt online"-Anzeige. Ist ja auch irgendwie logisch, denn sonst könnten andere Nutzer unseren Status oder unser Profilbild gar nicht sehen. In den Nutzungsbedingungen heißt es dazu: "To be clear: you retain all of your ownership rights in your Status Submissions, but you have to have the rights in the first place".

Andererseits erlauben die WhatsApp-Nutzer dem Dienst gleichzeitig, "to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the Status Submissions in connection with the WhatsApp Service and WhatsApp's (and its successor's) business". WhatsApp darf Status-Inhalte also zu Werbezwecken speichern und verbreiten, Fotos dürfen aber nicht wahllos an Dritte weitergeben werden. Dass euer Profilbild in irgendwelchen Werbeanzeigen von WhatsApp auftaucht, ist also nicht auszuschließen, aber die Wahrscheinlichkeit ist, gemessen an der WhatsApp-Nutzerzahl, wohl sehr, sehr gering (zum Weiterlesen: Eine ausführliche Analyse der Nutzungsrechte liefern Journalist Andreas Rickmann und auch Internetexperte Christoph Kappes).

Ein Grund für die Falschauslegung von Handelsblatt und Co. könnte sein, dass es die AGBs bisher nicht auf Deutsch, sondern nur auf Englisch zu lesen gibt. Doch das könnte sich bald ändern. Gerade hat das Landgericht Berlin entschieden, dass WhatsApp seine Vertragsbedingungen auch in deutscher Sprache herausgeben sowie das Impressum überarbeiten muss. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Sofern WhatsApp innerhalb der nächsten zwei Wochen keinen Einspruch einlegt, würde es das aber bald sein.

Bereits 2012 kaufte Facebook Instagram für eine Milliarde Dollar auf, die Übernahme von WhatsApp ist dem Unternehmen 19 Milliarden Dollar (also etwa 14 Milliarden Euro) wert. Zunächst stand noch nicht fest, ob die US-Wettbewerbsbehörden den Kauf absegnen würden, im April erhielt Facebook schließlich grünes Licht. Der Abschluss des Geschäfts mit WhatsApp steht Ende des Jahres an. Was sich dann an den Nutzungsbedingungen beider Unternehmen ändert, bleibt abzuwarten. Ganz unabhängig davon, sollte sich aber jeder –  so sieht's nunmal aus  bewusst sein, dass Kommunikation übers Internet im Prinzip nie privat und geheim ist.

Bei den aktuellen AGBs von WhatsApp hatte Facebook seine Finger übrigens noch nicht im Spiel. Die "Terms of Service" wurden dort nämlich zuletzt 2012 geändert.

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