Der Berliner Mietendeckel wird gekippt

© Felix Kayser

Es hatte sich in den vergangenen Monaten schon abgezeichnet, jetzt gibt es ein Update: Der Berliner Mietendeckel wurde heute Vormittag, am 15. April, vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für "insgesamt nichtig" erklärt. Die Entscheidung begründet das Gericht damit, dass der Mietendeckel gegen das Grundgesetz verstoße.

Die rechtliche Kompetenz, über Miethöhen und Regelungen auf dem freien Wohnungsmarkt zu entscheiden, sehen die Richter*innen ausdrücklich nicht bei den Bundesländern – oder wie in diesem konkreten Fall beim Land Berlin. Aus Karlsruhe heißt es weiter, dass das Mietrecht bereits seit über 120 Jahren im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist und die Länder demnach nicht zuständig seien. Gegen den Alleingang der rot-rot-grün regierten Stadt Berlin, die im Februar 2020 den Mietendeckel beschlossen hatte, klagten vor Gericht insgesamt 284 Abgeordnete von Union und FDP sowie etliche private Vermieter*innen.

Mieter*innen müssen unter Umständen zurückzahlen

Der Linke-Politiker und Berliner Stadtentwicklungssenator, Sebastian Scheel, zeigte sich über die heute getroffene Entscheidung enttäuscht und fordert nun vom Bund, ein neues Mietpreisrecht zu etablieren, das die Wohnungsnot und soziale Mischung in den Städten absichere.

Was bedeutet der gekippte Mietendeckel nun für insgesamt 1.5 Millionen Haushalte in Berlin, deren Mieten seit rund einem Jahr eingefroren waren bzw. deren Mieten im November vergangenen Jahres gesenkt wurden? Klar ist mit der heutigen Gerichtsentscheidung, dass Berliner Mieter*innen wohl nun wieder die ursprünglich höheren Mieten zahlen müssen. Ob Vermieter*innen Rückzahlungen einfordern oder darauf verzichten werden, ist aktuell noch offen.

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