Paragraf 219a: Der neue "Kompromiss" zu Schwangerschaftsabbrüchen reicht nicht aus

© Marit Blossey

Seit die Frauenärztin Kristina Hänel im Dezember 2017 dafür verurteilt wurde, dass sie auf ihrer Website über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in ihrer Praxis informierte, wurde in ganz Deutschland gegen den entsprechenden Paragrafen 219a protestiert. Mehrfach forderten Aktivist*innen die Streichung des Paragrafen, der es Ärztinnen und Ärzten verbietet, für Schwangerschaftsabbrüche zu "werben", was in dem Fall heißt: dafür zu sorgen, dass Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, Zugang zu notwendigen Informationen erhalten. Erst am vergangenen Samstag versammelten sich in Mitte zahlreiche Menschen zu einer erneuten Demonstration gegen den Paragrafen. Das Motto lautete: "Keine Kompromisse".

Gestern hat die Bundesregierung eine "Reformation" des Paragrafen beschlossen. Der Paragraf soll so umformuliert werden, dass es Ärzt*innen in Zukunft erlaubt ist, darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Diese Änderung ist also genau das: ein Kompromiss.

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Denn auch wenn der Hinweis auf die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen nun legal wird, umfasst die Neuerung des Paragrafen nicht, dass weitere Informationen frei zugänglich sein dürfen. Das bedeutet, dass Frauen weiterhin der Zugang zu wichtigen Informationen erschwert wird und Ärzt*innen sich strafbar machen könnten, wenn die von ihnen veröffentlichten Informationen den legalen Rahmen überschreiten.

Es bleibt also dabei, dass das deutsche Gesetz Schwangerschaftsabbrüche stigmatisiert und die Selbstbestimmung von Frauen dadurch maßgeblich eingegrenzt wird. Der Kompromiss ist vielleicht ein Schritt in die richtige Richtung – von einer endgültigen Einigung, wie viele Medien berichteten, kann trotzdem keine Rede sein.

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