Corona-Maßnahmen: Diese Regeln gelten ab April noch in Berlin
Manch einer*m von uns mag der nahende "Freedom Day" in Anbetracht von 237.352 Neuinfektionen pro Tag (Stand 29. März), Rekord-Krankschreibungen und der aktuellen politischen Lage wie ein schlechter Scherz erscheinen. Vielleicht, ja ganz vielleicht ist der "Freedom Day" nur ein gut verkleideter "Ist-uns-jetzt-einfach-alles-egal-Tag"? Man weiß es nicht so genau.
Tatsache ist jedenfalls, dass an diesem Freitag, den 01. April 2022, die meisten Corona-Regeln fallen, so auch in Berlin. Was übrig bleibt, sind dann nur noch ein paar Basisschutzmaßnahmen, die der Senat an diesem Dienstag beschlossen hat. Was das genau für jede*n einzelne*n von uns bedeutet, erklären wir euch hier übersichtlich und strukturiert. Was uns an dieser Stelle noch zu sagen bleibt? Be better safe than sorry, kids!
Was gilt jetzt wo?
Maskenpflicht gilt nur noch in ÖPNV, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen:
Zum Dienstag beschlossenen Basisschutz gehört weiterhin die Maskenpflicht, allerdings wird diese nur noch an bestimmten Orten und in bestimmten Einrichtungen verpflichtend sein.
Dazu gehören der öffentliche Personennahverkehr, Arztpraxen, Krankenhäuser und Tageskliniken, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Unterkünfte für Wohnungslose. Alle Besucher*innen, aber auch Patient*innen, Bewohner*innen, Begleitpersonen sowie Pflegekräfte müssen in geschlossenen Räumen weiter Maske tragen.
Beim Einkaufen und in Schulen entfällt die Maskenpflicht:
Beim Einkaufen in Supermärkten, Geschäften des täglichen Bedarfs sowie in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen entfällt die Maskenpflicht hingegen ab dem 01. April. Die Stadt Berlin folgt damit den Vorgaben und Leitlinien des Infektionsschutzgesetzes des Bundes.
Testpflicht für Geimpfte und Genese bleibt:
Für alle Menschen, die Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen betreten, besteht weiterhin eine Testpflicht. Auch alle Mitarbeiter*innen sind dazu angehalten, sich zweimal pro Woche testen zu lassen – egal ob geimpft und/oder genesen. Für Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen ist ebenfalls ein Corona-Test pro Woche verpflichtend.
In Schulen bleibt die Testpflicht für Schüler*innen, Lehrkräfte und alle weiteren Angestellten ebenfalls bestehen. In der Schule sind drei Corona-Tests pro Woche für alle vorgeschrieben. Auch wenn die Maskenpflicht in Schulen fällt, raten mehrere Expert*innen – darunter auch die Berliner Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse – die Maske freiwillig weiter zu tragen.
Die aktuellen Regelungen zur Isolation/Quarantäne im Falle einer festgestellten positiven Corona-Infektion bleiben weiterhin bestehen. Dieselben Regeln gelten für Personen, die das Gesundheitsamt als enge Kontaktpersonen einstuft, wenn sie weder genesen noch geimpft sind.