Die Sperrstunde in Berlin steht vor ihrem Aus

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Update, 23. Oktober 2020:
Wie die Berliner Morgenpost berichtet, hat das Verwaltungsgericht heute Morgen einer weiteren Klage von Gastronom*innen stattgegeben. Damit dürfen weitere 14 gastronomische Betriebe auch nach der Sperrstunde um 23 Uhr geöffnet bleiben. Der Berliner Senat hat die schon letzte Woche angekündigte Beschwerde bei der nächst höheren Instanz – dem Oberverwaltungsgericht – bislang anscheinend nicht eingereicht.

Keine Auswirkungen hat diese Entscheidung auf den Alkoholausschank: Wie schon in der letzten Woche, beschränkt sich das Urteil des Gerichts rein auf die Öffnungszeiten. Nach 23 Uhr dürfen also auch die 14 Betriebe keinen Alkohol mehr verkaufen.

Keine Woche, nachdem Berlin wegen der steigenden Infektionszahlen die allgemeine Sperrstunde verhängt hat, steht diese Anordnung vor dem Aus: Nach zwei Eilanträgen von Gastronom*innen beschloss das Berliner Verwaltungsgericht heute Vormittag, dass die elf betroffenen Bars und Betriebe der Kläger*innen nicht ihre Türen um Punkt 23 Uhr schließen müssen. Der Verkauf von alkoholischen Getränken bleibt aber dennoch ab diesem Zeitpunkt am Abend bis zum kommenden Morgen um 6 Uhr untersagt.

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Das Gericht hält geringere Maßnahmen als ausreichend für den Infektionsschutz

Das Gericht hat sich damit der Meinung der klagenden Gastronom*innen angeschlossen, dass eine Verbindung von früher schließenden Läden zu weniger Infektionen nicht nachweisbar ist und dass die in den Betrieben bestehenden Hygieneauflagen sicherer vor Neuinfektionen sind, als wenn sich zum Beispiel viele Jugendliche unkontrolliert im Park treffen, wie es in den letzten Monaten immer wieder passiert ist. Somit ist es für das Gericht nicht haltbar, Öffnungszeiten auf diese Art und Weise zu beschränken.

Bislang zählt das Urteil nur für die elf betreffenden Betriebe

Falls ihr schon heute einen Besuch in eurer Stammbar plant: Wartet erst noch einmal ab! Das Urteil beschränkt sich zunächst auf die Bars und Kneipen der Kläger*innen. Allerdings bedeutet dieses Urteil, wenn der Berliner Senat nicht die nächst höhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht, bemüht, dass schon bald sämtliche von der Sperrstunde betroffene Läden wieder nach 23 Uhr öffnen dürfen. Kleine Erinnerung: Neben Bars und Kneipen sind momentan auch Restaurants und Spätis von der Regelung betroffen.

Der Alkoholverkauf bleibt nach 23 Uhr verboten

Wie oben schon erwähnt, hat das Urteil keinen Einfluss auf den Verkaufsstopp von alkoholischen Getränken: dieser bleibt ab 23 Uhr bestehen. Die Gastronom*innen hatten gegen diesen Punkt auch nicht geklagt, es ging ihnen alleine darum, ihre Läden so lange öffnen zu dürfen, wie sie wollen.

Mal sehen, wie es weitergeht. Wir halten euch auf dem Laufenden!

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