Neues Gerichtsurteil: Mieten dürfen unabhängig vom Mietspiegel erhöht werden

© Charlott Tornow

Wer sich mal so richtig aufregen möchte, der schaue sich einfach mal an, was die Wohnungsgesellschaft Deutsche Wohnen gerade macht. Dem Berliner Mietspiegel, der ihrer Meinung nach nicht rechtssicher und angreifbar sei, will man hier nämlich schon länger an den Kragen. In Berlin besitzt der Konzern mehr als 100.000 Wohnungen – kein Wunder also, dass man da am liebsten die Preise für den eigenen Gewinn weiter nach oben treiben möchte.

Wie der Tagesspiegel berichtet, konnte nun tatsächlich vor dem Landgericht ein Sieg verbucht werden. Bei den Mietpreisen müsse sich nach dem aktuellen Urteil ab jetzt nicht mehr zwingend an den geltenden Mietspiegel gehalten werden. Wenn nämlich ein Gutachter bestätigt, dass eine höhere Miete angebracht sei, dann könne man über die ortsübliche Miete hinausgehen. Ein mächtiger Tritt in die Magengrube, bedenkt man nur, wie angespannt die Mietsituation in Berlin und anderswo gerade generell ist. Bedeutet das dann auch, wenn sich ein bestechlicher Gutachter finden lässt, dass man schon mal einen Kredit für die nächste fällige Miete aufnehmen sollte?

Gehag, die Tochterfirma von Deutsche Wohnen, schob jüngst einen Mieter vor Gericht, um so eine Preiserhöhung durchzudrücken, die über der Grenze des Mietspiegels angelegt war. Das Ergebnis: die Mieterhöhung wurde genehmigt. Ganz konkret kann der Konzern 42,83 Euro auf die Wohnungsmiete in der Argentinischen Allee 193, in der Nähe des U-Bahnhofs Onkel Toms Hütte, draufschlagen. Die monatlichen Kosten belaufen sich in dem Fall auf 575,35 Euro.

Mit dieser Entscheidung wird das Landgericht sicher die Wut auf sich ziehen. Denn somit scheint der Mietspiegel eher wie eine unverbindliche Preisempfehlung und nicht als Regel oder Richtwert, an dem sich alle orientieren. .

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