Europäischer Gerichtshof erklärt: Sojamilch darf nicht Milch genannt werden

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Wer einmal durch die Regale im Bioladen gestreift ist, weiß, dass man bei Milch längst nicht mehr nur die Wahl zwischen haltbar oder frisch und fettarm oder Vollmilch hat. Denn vor allem im Regal der haltbaren Milch haben sich vegane Alternativen aus Reis, Soja oder Mandel dazugesellt und sich als Milch ausgegeben. Wegen eines neuen Urteils des europäischen Gerichtshofes soll damit aber ab sofort Schluss sein, denn was als Milch bezeichnet wird, muss auch aus einem Euter gekommen sein, so das Urteil.

Folglich dürfen vegane Alternativen nicht mehr wie ihre durch Melken erzeugten Pendants bezeichnet werden. Aus Sojamilch wird der Sojadrink, aus Tofubutter ja vielliecht Tofustreicherzeugnis und für veganen Käse findet sicher auch noch ein hübscher Neologismus. Der Grund für das neue Gesetz ist die angebliche Verwechslungsgefahr für den Verbraucher. Wie die Berliner Zeitung berichtet, haben bei einer Umfrage des Verbraucherschutzes immerhin 2 Prozent angegeben, dass sie versehentlich zur Soja- statt zur Vollmilch griffen.

Ganz so eng sieht es das Urteil dann aber doch nicht, denn auch wenn Milch und Käse als Begrifflichkeiten für den veganen Lebensmittelmarkt wegfallen, bleiben uns ja immmer noch vegetarische Frikadellen, Schnitzel und Salami. Achso: Leberkäse, Erdnussbutter und Kokosmilch dürfen sich übrigens weiterhin mit tierischen Federn schmücken.

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