Alles neu macht der Oktober? Das sind die aktuellen Corona-Regelungen

© Daliah Hoffmann

Das war sicherlich keine leichte Geburt. Bereits vor Wochen debattierte der Bundestag, welche Maßnahmen und Vorkehrungen für die anstehenden Herbst- und Wintermonate bezüglich des noch immer kuriserenden Coronavirus gelten sollen. Expert*innen gehen – Überraschung – von steigenden Zahlen aus. Die neuen Beschlüsse gelten ab Samstag, den 1. Oktober 2022 bis mindestens Freitag, den 7. April 2023 und sind als bundesweites Infektionsschutzgesetz im einzelnen hier nachzulesen. Ziel der neuen Verordnungen sei es, vor allem Risikogruppen vor einer Infektion besser zu schützen. Damit ihr über die wichtigsten Änderungen für die kalten Monate Bescheid wisst, geben wir euch hier eine kurze Anleitung für einen sicheren Corona-Winter.

Natürlich gilt wie immer: Better safe than sorry. Testet euch also fleißig, bleibt bei Krankheitserscheinungen lieber zu Hause und lasst euch nach Empfehlung impfen, damit wir Corona vielleicht ja im dritten Jahr endlich mal besiegen.

Diese Corona-Regeln gelten ab Oktober

Ab dem 1. Oktober gilt die FFP2-Maskenpflicht für Menschen ab 14 Jahren in allen deutschen Fernverkehrszügen sowie in Arztpraxen für Patient*innen und Besucher*innen. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bedarf es zusätzlich zur FFP2-Maske außerdem eines negativen Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden ist – diese bleiben weiterhin kostenlos. Bei Flugreisen wiederum ist die Maskenpflicht aufgehoben und wird nur noch empfohlen. In Berlin gilt zudem eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr.

Von den Ländern kann außerdem eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen verhängt werden sowie beim Besuch von Restaurants und Bars, Kultur- oder Freizeiteinrichtungen sowie Sportstätten.

In Schulen darf, zur Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske ab der fünften Klasse verordnet werden, allerdings unter der Berücksichtigung der Belange von Kindern und Jugendlichen. Schulen, Kitas, Unterkünfte für obdachlose Menschen und ähnliche Einrichtungen können zudem eine Testpflicht aussprechen, um den Betrieb zu sichern. An den Berliner Schulen bleibt die Testpflicht bestehen, wie häufig Testungen durchgeführt werden, wird von der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung entschieden.

Was passiert bei weiter steigenden Zahlen?

Wer einen positiven PCR-Test hat, ist weiterhin dazu verpflichtet, sich umgehend in Isolation zu begeben. Die häusliche Quarantäne kann frühestens nach fünf Tagen beendet werden, wenn die Person zuvor 48 Stunden symptomfrei war und einen negativen Schnelltest einer zertifizierten Teststelle vorweist. Nach zehn Tagen endet die Quarantäne – unabhängig von den Symptomen.

Sollten die Zahlen rapide ansteigen, können die Länder zudem weitere Maßnahmen beschließen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens sowie der Infrastruktur zu gewährleisten. Das kann eine Ausweitung der Maskenpflicht etwa bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, oder eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen sein. Um diese Regelungen durchzusetzen, bedarf es allerdings eines offiziellen Landtagsbeschlusses.

Damit es aber gar nicht erst so weit kommt und wir alle gut durch den Herbst und Winter kommen, wissen wir natürlich aus den letzten zwei Jahren alle, was zu tun ist: Abstand halten, bei Symptomen zu Hause bleiben, fleißig testen und aufeinander aufpassen.

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