Das Tanzverbot wird für Geimpfte und Genese in geschlossenen Räumen aufgehoben

© Pim Myten | Unsplash

Es klingt fast wie eine Breaking News und um ehrlich zu sein, ist es das auch. Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute, an einem Freitag, das generelle Tanzverbot in geschlossenen Räumen für vollständig Geimpfte und Genese gekippt. Vorläufig sind Tanzveranstaltungen damit wieder zugelassen, weil nach bisherigen Daten - etwa des Clubculture Reboot Experiments von Anfang August – weitere Einschränkungen für Geimpfte und Genese wie auch die Clubbetreiber*innen unverhältnismäßig seien. Die Auswirkungen, die von ihnen auf das Infektionsgeschehen ausgehen, seien überschaubar.

Für Ungeimpfte und lediglich getestete Personen gilt das Verbot weiterhin. Die Begründung: Ein negatives Testergebnis stelle "nur eine Momentaufnahme" dar und sei somit ein zu großes Risiko. Sie hätten keinen erhöhten Schutz vor Ansteckungen und potentiell schwerere Krankheitsverläufe, so das Gericht weiter.

Gegen das Verbot hatte zuvor die Betreiberin einer Diskothek in der Nähe des Kurfürstendamms geklagt. Das Gericht hatte ihrem Eilantrag in den meisten Belangen daraufhin stattgegeben. Zwar könne keine uneingeschränkte Öffnung beansprucht werden, Veranstaltungen ausschließlich für geimpfte und genesene Personen seien jedoch vorläufig zuzulassen, hieß es.

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