11 Hacks, mit denen ihr dieses Jahr das meiste aus eurer Steuererklärung herausholt

© Insa Grüning

Kaum zu glauben, aber wahr: Ende des Monats steht schon wieder die Steuererklärung an – Deadline ist der 31. Juli 2020. Falls ihr auch zu denjenigen gehört, denen die Haare schon zu Berge stehen, wenn sie nur an die vielen lästigen Formulare denken und keine Ahnung haben, welche Möglichkeiten eine Steuererklärung überhaupt eröffnet (Leute, we feel you!), dann ist dieser Text für euch.

Dabei muss das echt nicht (mehr) sein. Inzwischen gibt es nämlich viele tolle Angebote, die uns digital an die Hand nehmen. Mit der Steuer-App Taxfix zum Beispiel kann man die Steuererklärung nicht nur super easy und schnell am Smartphone, sondern auch im leicht verständlichen, nutzerfreundlichen Frage-Modus erledigen, der überflüssige Infos wie auch Finanzbeamtendeutsch von euch fernhält. Das klingt für uns eigentlich sogar ziemlich sexy!

Wir haben euch deshalb zusammen mit Taxfix 11 Tricks und Tipps zusammengeschrieben, mit denen ihr noch diese Woche das meiste aus eurer Steuererklärung herausholen könnt. Das ist immerhin euer gutes Recht. Und es ist gar nicht so schwer. Legen wir zusammen los!

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1. Verstehen, dass Steuern Teil unseres alltäglichen Lebens sind

Wusstet ihr, dass viele Millionen Steuerzahler*innen aus verschiedenen Gründen freiwillig auf Steuer-Rückzahlungen von durchschnittlich 1.027 Euro pro Jahr verzichten? Das ist eine ganze Menge Cash. Taxfix hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, das Steuersystem zu vereinfachen, Barrieren zur Steuererklärung abzubauen, als auch zu vermitteln, dass sie zum Leben dazu gehört – beinahe so wie der jährliche Frühjahrsputz. Damit es leichter wird, den Schweinehund zu überwinden, sollten wir uns zunächst vor allem bewusst machen, dass Steuern wirklich in allen Bereichen unseres Lebens eine Rolle spielen – von der Mehrwertsteuer für die Drinks in der Bar bis hin zur Einkommenssteuer, die jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird – und wir deshalb auch keine Angst haben sollten, sondern es hier in aller erste Linie auch um unser Leben und unsere Bedürfnisse geht.

2. Umwege zum Arbeitsplatz, die schneller sind, absetzen

Dass es eine Pendlerpauschale gibt, mit der ihr die An- und Abfahrten zu eurem Arbeitsplatz geltend machen könnt, davon haben die meisten unter euch sicherlich schon einmal gehört. Aber wusstet ihr, dass ihr dafür gar nicht immer unbedingt den kürzesten Weg von A nach B angeben müsst? Diese Regel wurde nämlich gekippt. Oft sind Umwege zwar kilometertechnisch länger, aber ihr schafft es so trotzdem regelmäßig schneller durch den Berufsverkehr. In diesem Fall können sich Umwege nicht nur zeitlich, sondern auch finanziell ordentlich für euch lohnen.

© Taxfix

3. Sachspenden erstattet bekommen

Ebenfalls schon mal gehört: Spenden können von der Steuer abgesetzt werden. Wenn ihr jetzt denkt, in den Genuss kommen sowieso nur diejenigen, die  großzügige Geldspenden hinterlassen, dann haben wir eine tolle Info für euch: Auch kleinere Sachspenden können eure Steuerlast erleichtern. Wenn ihr beispielsweise Decken, Körbe oder etwas dergleichen an ein Tierheim spendet, das dringend Bedarf hat, könnt ihr euch dafür eine Zuwendungsbestätigung (die ist wichtig!) geben lassen und diese als Spendennachweis beim Finanzamt einreichen. Gutes tun und dafür belohnt werden, geht also auch ohne ein dickes Portemonnaie.

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4. Medikamente oder Behandlungen absetzen

Wir wünschen es niemandem, aber manchmal taucht ja ein Wehwechen nach dem anderen auf. Das ist nicht nur nervig und natürlich oft schmerzhaft, sondern kann ganz schön teuer werden. Auch wenn die Krankenkasse in der Regel einspringt, auf vielen Krankheitskosten bleiben Patient*innen selbst sitzen. Deshalb könnt ihr die Kosten als sogenannte außergewöhnliche Belastungen, die ihr vor Behandlungsbeginn von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben bekommen müsst, von der Steuer absetzen. Dazu gehören zum Beispiel Krankengymnastik, eine neue Brille, Kosten beim Zahnarzt, verschreibungspflichtige Medikamente oder Logopädie-Behandlungen. Es lohnt sich, hier einmal genauer hinzuschauen.

5. Betreuung für Haustiere angerechnet bekommen

Wir waren ehrlich gesagt etwas überrascht, aber ihr könnt tatsächlich die Kosten für einen Tiersitter absetzen. Wie dieser Trick funktioniert? Wenn ihr beispielsweise in den Urlaub fahrt und für diese Zeit jemanden beauftragt, sich regelmäßig um euer Haustier zu kümmern, dann könnt ihr das unter dem Punkt haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Tier in eurer Wohnung versorgt wird, weil ihr dann sogenannte Fahrt- und Arbeitskosten für den Sitter absetzen könnt. Und ihr müsst zudem einen Arbeitsvertrag oder eine Rechnung und Zahlung per Banküberweisung vorweisen können. Barzahlungen berücksichtigt das Finanzamt hingegen nicht! Gleiches gilt übrigens, für die Pflege eurer Pflanzen, wenn ihr während eurer Abwesenheit jemanden dafür beauftragt.

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6. Reinigungskosten für Berufskleidung absetzen

Zugegeben, nicht in jedem Job muss man Berufsbekleidung tragen. Aber es gibt durchaus Branchen, in denen das Vorschrift ist. Polizist*innen, Ärzt*innen oder Krankenpfleger*innen müssen in Uniform zum Dienst erscheinen. Deshalb können die Reinigungskosten für Berufsbekleidung als Werbungskosten abgesetzt werden. Ein hilfreicher Pro-Tipp an dieser Stelle: Gebt eure Berufsklamotten zum Waschen in die Reinigung und hebt die Belege anschließend auf. Und noch mal Good News: Taxfix berücksichtigt sogar die Pauschalen für das Waschen eurer Berufsbekleidung zu Hause. We like!

7. Kosten für Fachliteratur geltend machen

Solltet ihr euch im Rahmen eures Jobs spezielle Literatur besorgen, um euch privat weiterzubilden, dann könnt ihr auch diese steuerlich absetzen. Am einfachsten ist das natürlich, wenn sich schon anhand der Buchtitel ablesen lässt, dass es sich eindeutig um Fachliteratur aus eurer Branche handelt. Arbeitet ihr etwa in der Medienbranche oder im Journalismus, dann werden sogar auch Belege für Zeitungen oder Magazine akzeptiert, weil es der allgemeinen Informationsbeschaffung und Recherche dient. Schwierig wird's allerdings, wenn ihr den neuesten Harry-Potter-Roman geltend machen wollt, über die Buchnummer kommt euch das Finanzamt auf die Schliche. Trotzdem: Es lohnt sich, die Bons für Literatur zu sammeln.

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8. Zahlungen sinnvoll planen

Sagen wir mal so: Unser Steuersystem ist nicht gerade einfach geregelt, aber es ist auch nicht unbezwingbar. Um das Größtmögliche für euch dabei herauszuholen, gibt es aber ein paar ganz legale Tricks, an die ihr denken solltet, wenn ihr eure Steuer vorbereitet. Viele Kosten werden nämlich nur in dem Jahr berücksichtigt, in dem ihr sie bezahlt habt. Wenn ihr eure Zahlungen im Vorhinein besser und sinnvoll einplant, vorzieht oder ins nächste Kalenderjahr schiebt, könnt ihr quasi die Höhe eurer Rückerstattung positiv mit beeinflussen. Ihr müsst euch zwar einmal ein bisschen Zeit dafür nehmen, aber das zahlt sich im Nachhinein aus. Das sogenannte "Abflussprinzip" (klingt komplizierter als es ist!) findet ihr hier noch einmal genau erläutert.

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9. Kosten fürs Fitnessstudio minimieren

Sport ist gesund und steigert euer Wohlbefinden, daran besteht kein Zweifel. In erster Linie sollten wir natürlich uns selbst zuliebe zum Sport gehen. Unter bestimmten Umständen lässt sich aber sogar die monatliche Fitnessstudiorate absetzen, darauf weisen verschiedene Lohnsteuervereine immer wieder hin. Zum Beispiel dann, wenn das Training zur Heilung oder Linderung einer vorherigen Verletzung oder Krankheit dient. Voraussetzung für die Erstattung der Kosten ist, dass ihr regelmäßig trainiert und die Einheiten unter fachmännischer Aufsicht eines*r Ärzt*in oder eines*r Heilpraktiker*in stattfinden. Wenn ihr ganz sicher gehen wollt, fragt lieber schon vor der Vertragsunterzeichnung im Studio beim Finanzamt nach, ob euer ärztliches Attest anerkannt wird.

10. Kosten für Weiterbildungen zurückholen

Wenn ihr euch beruflich umorientieren wollt oder auf der Suche nach einer neuen Herausforderung seid, dann könnt ihr euch die Kosten für Weiterbildungen, Arbeitsmaterialien und Verpflegungskosten über eure Steuererklärung zurückholen. Umschulungen oder Fortbildungen, die ihr im vergangenen Jahr angetreten seid, lassen sich als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das klingt interessant für euch? Dann macht euch hier unbedingt schlau und holt euch, was euch zusteht.

© Taxfix

11. Mit Taxfix Zeit sparen & keine lästigen Formulare mehr ausfüllen

Taxfix hat es sich – wie gesagt – zum Ziel gemacht, Steuerthemen für alle verständlicher zu machen und vor allem Barrieren abzubauen. Deshalb müsst ihr hier nicht irgendwelche lästigen Formulare ausfüllen, deren Fragen niemand versteht, ohne vorher Steuerrecht studiert zu haben, sondern euch werden gezielte Fragen im Interview-Modus gestellt, die ihr nur beantworten müsst. Heißt: Die App fragt automatisch alle relevanten Kosten ab, die ihr geltend machen könnt. Ihr könnt euch also einfach auf Taxfix verlassen und müsst euch über alles Weitere keine Gedanken mehr machen. Genial, oder? Der ganze Prozess dauert im Schnitt nur 22 Minuten und erspart euch Energie und Zeit, die ihr für andere Herzensprojekte braucht. Bis zu einer Steuererstattung von 50 Euro ist die Abgabe deiner Steuererklärung mit Taxfix sogar kostenlos, wenn ihr nicht verpflichtet seid, diese einzureichen. Sollte eure Rückerstattung höher ausfallen, dann werden pro Steuerjahr einmalig 34,99 Euro für die Nutzung von Taxfix fällig. Ein Schnäppchen, wenn man bedenkt, wie viele graue Haare euch erspart bleiben.

Taxfix unterstützt primär Angestellte, Studierende und Auszubildende. Selbstständige, bei denen es sich um wesentlich komplexere und sehr individuelle Steuerfälle handelt, sollten andere Hilfen in Anspruch nehmen.

Wenn ihr Taxfix ausprobieren wollt, dann haben wir noch ein ganz besonderes Schmankerl für euch in petto. Mit dem Voucher Code MitTaxfix erhaltet ihr auf eure Steuererklärung nämlich 30% Rabatt. Also nichts wie los, Code einlösen und zum Steuer-Pro werden. Wir fangen jetzt gleich damit an!

PS.: Alle, die bisher keine Steuererklärung machen mussten, können diese übrigens auch nach dem 31. Juli 2020 noch ohne Verspätungszuschlag einreichen.

© Taxfix
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