Berlin hat Lockerungen für Schulen, Restaurants & Geschäfte beschlossen – Was jetzt (wieder) erlaubt ist & was nicht

@ Marit Blossey

Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert.

Update vom 06.05.2020:
Der Berliner Senat hat sich nach der deutschlandweiten Ministerpräsident*innen-Konferenz zu schrittweisen Öffnungen des öffentlichen Lebens in Berlin beraten und folgende Lockerungen beschlossen. Die Kontaktbeschränkungen gelten zunächst bis zum 5. Juni, werden jedoch weiter gelockert. Im Klartext bedeutet das, dass sich ab dem 9. Mai auch zwei komplette Haushalte – also Familien, Paare oder Mitglieder einer Wohngemeinschaft – treffen dürfen. 

Ebenfalls ab dem 9. Mai wird die bisher geltende 800-Quadratmeter-Regel für Geschäfte aufgehoben, diese dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln dann wieder komplett öffnen. Und auch die Spielplätze sind ab dem 9. Mai wieder zugänglich. Ab dem 11. Mai soll zudem das Musikschul- sowie Kulturangebot in einem begrenzten Rahmen wieder aufgenommen werden und auch die "körpernahen Dienstleistungen" in Kosmetikstudios etc. sollen ab dem 11. Mai wieder möglich sein. Ebenfalls sollen ab Montag, dem 11. Mai weitere Jahrgänge die Berliner Schulen wieder besuchen dürfen. Die Bildungsverwaltung hat hier vor allem von den Erst-, Fünft- und Siebtklässler*innen gesprochen.

Zur Freude aller Gastronom*innen können am 15. Mai auch Restaurants, Gaststätten und Cafés mit einem Speiseangebot unter Auflagen wieder öffnen. Anders als in anderen Bundesländern wird in Berlin nicht zwischen Außen- und Innengastronomie unterschieden, allerdings wird der Betrieb vorerst nur bis 22 Uhr erlaubt sein. Bars, Clubs und Discotheken bleiben weiterhin geschlossen. Der Outdoor-Sportbetrieb soll ebenfalls ab dem 15. Mai wieder möglich sein, wenn er kontaktlos und unter Einhaltung der Abstandsregeln ausgeführt werden kann.

Und ab dem 25. Mai dürfen auch Hotels in Berlin wieder öffnen und ihre Zimmer an Tourist*innen vermieten. Weitere Lockerungen werden –je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens – in einer dritten und vierten Phase der Lockerung beschlossen, erklärte Müller. Er betonte nochmals, wie wichtig die Einhaltung des Abstand, der Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht weiterhin seien, damit die Lockerungen nicht wieder zurückgenommen werden müssen. Weitere Maßnahmen zu den Beschlüssen werden im Detail morgen besprochen.

Seit mehreren Wochen befindet sich Berlin im Ausnahmezustand. Ausnahmezustand Lockdown, denn der hat die Stadt fest im Griff. So wie es aussieht, wohl auch noch weiterhin. Anlässlich der bundesweit beschlossenen Corona-Lockerungen von vergangener Woche hat der Berliner Senat gestern getagt und darüber beraten, welche gezielten Schritt-für-Schritt-Lockerungen speziell für die Hauptstadt teilweise ab heute möglich sind.

In einer Pressekonferenz am Nachmittag hatte der regierende Bürgermeister zunächst nochmals darauf hingewiesen, dass wir uns weiterhin in einer sehr "fragilen Situation" befinden und noch lange nicht über den Berg sind. "In keiner Minute ist jetzt eine Situation da, wo man sagen kann: Allgemeine Entwarnung. Was wir erreicht haben, ist sehr, sehr fragil. Wer jetzt glaubt, dass man mit den neuen Dingen einfach sorglos umgehen kann, riskiert einen Rückfall. Das dürfen wir nicht zulassen".

Danach ging es um die sogenannte erste Verordnung, also die Beschlüsse, die in der ersten Phase der Lockerung, ab heute und darüber hinaus, gelten sollen. Damit ihr den Überblick behaltet, welche Ge- und Verbote ab wann und wo genau gelten, haben wir für euch die wichtigsten Entscheidungen von heute übersichtlich zusammengefasst.

Ausgangsbeschränkungen bleiben bestehen

Die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, die am 23. März beschlossen wurden, bleiben im Wesentlichen bestehen. Heißt: Treffen von mehr als zwei Menschen nicht erlaubt, es sei denn sie gehören zu einer Familie oder es handelt sich um Menschen, die in einem Haushalt leben. Die Einhaltung der berüchtigten 1,5 Meter Mindestanstand sowie die Bitte, sich hauptsächlich in der eigenen Wohnung aufzuhalten, gelten weiterhin, zunächst bis zum 27. April.

Maskenpflicht kommt auch für Berlin

Die wichtigste Neuerung zuerst: Ab kommenden Montag, den 27. April, gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, S- und U-Bahnen eine Maskenpflicht. Das heißt, jede*r, der den ÖPNV nutzt, muss dann einen entsprechenden Mund-Nasen-Schutz tragen, weil die Einhaltung des empfohlenen Mindestabstands von 1,5 Meter hier nicht garantiert werden könne, so die Begründung. Bußgelder bei Nichteinhaltung der Pflicht sind zunächst jedoch nicht vorgesehen. Im Einzelhandel sowie im privaten Kontakt zu Menschen, insbesondere zu denen, die zur Risikogruppe gehören, wird das Tragen einer Maske weiterhin "dringend empfohlen".

Müller sagte, dass auch ein Tuch oder Schal benutzt werden könne, sowie dass es dezentrale Maskenausgabestellen für Menschen geben werde, die sich diese nicht leisten können. Falls ihr jetzt noch keine Maske habt, werdet ihr zum Beispiel hier fündig. Für Brandenburg gilt die Maskenpflicht, mit Ausnahme von Potsdam, vorläufig nicht.

Teilweise Ladenöffnungen schon ab dieser Woche möglich

Weitestgehend an die bundesweiten Regelungen angelehnt, werden auch in Berlin ab dieser Woche Mittwoch, den 22. April, viele Geschäfte unter besonderen Vorkehrungen wieder öffnen dürfen. Alle Läden mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern, in der die geltenden Abstände sowie der gesteuerte Zutritt (max. eine Person pro 20 Quadratmeter) von Besucher*innen entsprechend der Verordnung befolgt werden, können wieder verkaufen. Größere Kaufhäuser und Shopping Malls haben die Möglichkeit, entsprechend abgegrenzte Verkaufsflächen einzurichten, sodass auch hier teilweise wieder Verkauf möglich wird.

Ausgenommen von der 800-Quadratmeter-Regel sind Autohändler, Fahrrad- und Buchläden sowie Baumärkte und Gartencenter, unabhängig von der Größe. Hier muss lediglich weiterhin der Abstand eingehalten werden und es dürfen sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig im Laden aufhalten. Mit diesen Maßnahmen soll eine flächendeckende Versorgung möglich sein, eine Einladung zum Shoppen oder Verweilen sei dies aber ausgesprochen nicht, wurde betont. 

Gottesdienste, Trauerfeiern und Demonstrationen mit wenigen Teilnehmer*innen

Ebenfalls ab heute, den 22. April, sollen wieder kleine Gottesdienste für maximal 20 Personen religiöser Glaubensgemeinschaften möglich gemacht werden. Dasselbe gilt für Trauerversammlungen. Ab dem 4. Mai dann für bis zu 50 Personen – allerdings nur, wenn der Abstand eingehalten werden kann. Dasselbe gilt für Demonstrationen; Versammlungen mit bis zu 20 Teilnehmer*innen unter freiem Himmel sollen weiterhin genehmigungsfrei erfolgen können, sagte Kultursenator Klaus Lederer. Ab dem 4. Mai will man auch eine großzügigere Genehmigungspraxis bei "ortsfesten Veranstaltungen" unter freiem Himmel walten lassen, wenn es sich nicht um mehr als 50 Personen handele.

Friseure eröffnen, Fitnessstudios bleiben geschlossen

Ab dem 4. Mai dürfen dann auch die Friseure unter strengen Hygieneregeln wieder öffnen. Alle anderen "körpernahen" Dienstleistungen, wie sie etwa in Kosmetik- und Nagelstudios, im Bereich Massage oder Fußpflege angeboten werden, sind weiterhin nicht möglich. Auch Tattoostudios bleiben geschlossen. Ebenso ist keine Öffnung von Sportstätten, die dem Mannschaftsport dienen, vorgesehen, und auch Fitnessstudios werden nicht in absehbarer Zeit wieder öffnen können. Sport im Freien oder auf dafür vorgesehenen Sportplätzen an der frischen Luft sei aber möglich, zum Beispiel Kayakfahren. Vorgesehen ist auch, dass der Botanische Garten ab dem 27. April wieder seine Türen öffnen kann. Ebenso berät man sich im Laufe der Woche noch einmal dazu, ab wann Spielplätze wieder zugänglich gemacht werden, das ist jedoch Bezirkssache.

Museen und Bibliotheken öffnen, Theater und Konzerthäuser bleiben weiterhin geschlossen

Museen, Gedenkstätten sowie nicht-kommerzielle Galerien (etwa die C/O Berlin) dürfen ab dem 4. Mai wieder öffnen, allerdings auch nur unter Einhaltung der Hygieneregeln. Eine Öffnung der Konzerthäuser, der Theater und Opern ist jedoch noch nicht möglich. Hier rechne man frühestens ab der nächsten Spielzeit mit möglichen Öffnungen. Vor Juli/August sollte man sich also auch hier keine zu großen Hoffnungen machen.

Großveranstaltungen bis Ende August abgesagt

Sowohl kulturelle als auch sportliche Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmenden wird es tatsächlich bis zum 24. Oktober nicht geben. Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmenden sind bis zum 31. August verboten. Hier hat man sich dem bundesweiten Beschluss angeschlossen. In diesem Zuge wurde heute auch der Berlin-Marathon, der eigentlich am 27. September stattfinden sollte, aufgrund der Corona-Krise abgesagt. Wie es mit der Bundesliga weitergehe stehe derzeit noch nicht fest, so Müller. Im Rahmen dieser Beschlüsse weiß man also aktuell auch noch nicht, wie es für viele Clubs in Berlin weitergeht, die regulär schließlich auch von mehreren hundert Besucher*innen am Abend aufgesucht werden.

Öffnung von Restaurants und Bars nicht in Sicht

Neben den Kulturstätten und Clubs trifft es zudem – wie erwartet – die Gastronomie und den Tourismus hart, denn das Gastgewerbe darf voraussichtlich eine sehr lange Zeit nicht wieder in den Regelbetrieb zurückkehren. Erlaubt ist, wie bisher, lediglich der Take-Away-Verkauf vor Ort sowie Lieferdienste, erläuterte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop. Sitz- und Stehplätze dürfen nicht angeboten werden. Das wird die erheblichen finanziellen Einbußen vieler Cafés, Restaurants und Bars jedoch kaum schmälern.

Schulen und Kitas eröffnen schrittweise

Der Unterricht an Berliner Schulen wird ab dem 27. April schrittweise wieder hochgefahren, zunächst sollen Abschlussjahrgänge und Schüler*innen, die Prüfungen ablegen müssen, kommen. Erst darauf folgen die Kitas. Bis diese wieder zum Regelbetrieb zurückkehren können, soll aber die Notfallbetreuung ausgebaut werden, indem man die systemrelevanten Jobs auf weitere Berufsgruppen ausdehnen will. Die Betreuung der Kinder von Lehrer*innen und Erzieher*innen soll so beispielsweise gewährleistet sein.

Über den weiteren Verlauf von Lockerungen werde man sich nach der nächsten Sitzung der Ministerpräsident*innen aller 16 Bundesländer beraten, die am 30. April stattfinden wird. In einer zweiten Phase könne man über die schrittweisen Öffnungen von Volkshochschulen, Musikschulen oder Fahrschulen sprechen, sagte der Senat heute.

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