Demos, Kneipen, Fitnessstudios: Diese Lockerungen gelten ab Juni in Berlin

© Daliah Hoffmann

Update, 23. Juni 2020:

Ab Samstag, den 27. Juni, werden die Kontaktbeschränkungen in Berlin komplett aufgehoben. Dann dürfen sich wieder Menschen aus beliebig vielen Haushalten treffen, sowohl draußen als auch in geschlossenen Räumen. Die Hygieneregeln und ein Mindestabstand von 1,50 Metern sollten dennoch möglichst weiterhin eingehalten werden. Bis zum 31. Juli dürfen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nun mit bis zu 300 Teilnehmer*innen stattfinden (zuvor lag die Grenze bei 150). Auch in Geschäften dürfen sich nun mehr Menschen gleichzeitig aufhalten; pro Kund*in gelten nun nur noch 10qm statt 20qm Verkaufsfläche. Des Weiteren wurde angekündigt, dass für die Nichtbeachtung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum ein Bußgeld verhängt werden kann.

Am 6. Mai wurden in Berlin die letzten offiziellen Lockerungen beschlossen. Seit gestern sickerten Neuigkeiten bezüglich der nächsten Lockerungen ab Juni durch. Was schon bald wieder erlaubt ist und was noch nicht, hat der Berliner Senat heute nochmals offiziell in einer Sitzung beschlossen und am Abend in einer Pressekonferenz bekannt gegeben. 

Wir helfen euch mit einer Übersicht über die wichtigsten Ver- und Gebote in Sachen Corona weiter. So viel sei vorweg genommen: Berliner*innen müssen weiterhin mit vielen Einschränkungen leben, aber das Leben kehrt schon ab Pfingsten kontinuierlich zurück in unsere Stadt. Das heißt für viele: erst einmal aufatmen! Das sind die aktuellsten Lockerungen, die ab Juni in Berlin schrittweise eingeführt werden:

Kontaktbeschränkungen

Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Ab dem 30. Mai dürfen sich Personen zweier Haushalte und maximal fünf Personen treffen. Bisher waren es nur maximal zwei Personen, die nicht aus einem Haushalt stammen. Alle heute beschlossenen Regeln gelten zunächst bis zum 04. Juli, wenn sich bis dahin nichts Signifikantes ändert. Die Mund-Nasen-Schutzpflicht und das Abstandsgebot bleibt wie bisher bestehen.

Versammlungen und Demonstrationen

Der Berliner Senat hat beschlossen, wieder Versammlungsfreiheit zu gewährleisten und somit die bisher geltenden Obergrenzen von maximal 100 Teilnehmenden aufzuheben. Für Demos gibt es ab dem 30. Mai keine Personenbegrenzung mehr unter freiem Himmel. Allerdings müssen die Verantwortlichen "nachvollziehbar darstellen, wie für die Abstandsregeln und alle sonstigen Erfordernisse Sorge getragen wird", so Innensenator Andreas Geisel auf der Pressekonferenz heute Abend.

Fitnessstudios, Tanz- und Ballettschulen, Sporthallen

Viele haben auf diese erlösende Nachricht gewartet. Ab dem 02. Juni dürfen endlich auch die Fitnessstudios wieder öffnen, wenn Abstände von mindestens 3 Metern eingehalten werden. Auf Wellness-Angebote und Duschen muss vorerst verzichtet werden. Auch Tanz-, Ballett- und sonstige Sportschulen kehren zurück. Sport ist in Gruppen von bis zu 12 Personen drinnen sowie draußen ebenfalls ab dem 02. Juni wieder zugelassen.

Kinos und Freiluftkinos

Good News auch für die Kinobetreiber*innen in der Stadt. Ab dem 30. Juni sollen Kinos öffnen und schon ab dem 02. Juni können Freiluftkinos wieder Filme vor Publikum zeigen. Allerdings müssen bis dahin Abstands- und Hygieneregeln geregelt und eingeführt werden. Wenn das klappt, dann steht der nächsten gemeinsamen Movie Night nichts mehr im Wege.

Veranstaltungen

Auch kulturelle, gewerbliche und sportliche Veranstaltungen dürfen nach mehr als zwei Monaten Pause wieder stattfinden. Ab dem 02. Juni dürfen sämtliche Open-Air-Events und Konzerte mit bis zu 200 Teilnehmenden wieder stattfinden, ab dem 16. Juni mit bis zu 500 Personen, ab dem 30. Juni dürfen dann bis zu 999 kommen. Großveranstaltungen, also mit deutlich mehr Teilnehmer*innen, bleiben weiterhin bis zum 31. August untersagt. Der Open-Air-Sommer fällt also zumindest nicht komplett ins Wasser. Auch bei privaten Trauerfeiern, Taufen oder Hochzeiten sind Lockerungen geplant, bis zu 50 Gäste sollen erlaubt sein. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen unter bestimmten Voraussetzungen sind ab dem 02. Juni mit bis zu maximal 150 Teilnehmer*innen erlaubt, ab dem 30. Juni dann mit bis zu 300 Personen.

Kneipen, Bars

Überraschend hat sich der Senat auch für die Wiedereröffnung von Kneipen, Schankwirtschaften und Bars ab dem 02. Juni ausgesprochen, allerdings sind diese an Bedingungen geknüpft. Gäste sollen – analog zu den Restaurants – zum Beispiel an Tischen sitzen (Tischpflicht!) und sich nicht am Tresen in Gruppen tümmeln, damit die 1,5 Meter Abstand eingehalten werden können. Sie dürfen dann von 06-23 Uhr öffnen. Clubs müssen aber weiterhin geschlossen bleiben. Seit dem 10. Juni, ist die Sperrstunde für Restaurants, Bars und Kneipen aufgehoben. Trotz Corona-Einschränkungen dürfen sie wieder länger als bis 23 Uhr öffnen. Das hatte der Berliner Senat gegenüber dem Oberverwaltungsgericht am Montag, den 08. Juni, angekündigt. Zuvor hatte ein Berliner Restaurantbetreiber geklagt – so wie es aussieht, mit Erfolg!

Kitas, Kinder- und Jugendarbeit

Private Betreuung von Kindern in einer Kita, Bildungsangebote in der Kinder- und Jugendarbeit sowie berufliche Bildung sollen ab dem 02. Juni wieder möglich sein und ausgebaut werden. Weitere Konzepte zum Hochfahren der Schul- und Kitabetreuung sollen am 09. Juni folgen. Vor den Ferien erwarten die Politiker*innen da allerdings keine großen Veränderungen, da hier in Anbetracht der Kürze der Zeit mehr Chaos als Nutzen entstehen würde.

Gottesdienste

Gottesdienste im Freien ohne Personenbeschränkungen sind ab 30. Mai möglich – ohne Obergrenze. Ab 30. Mai sollen auch Versammlungen und religiöse Veranstaltungen in Kirchen, Moscheen und Synagogen im Innenbereich wieder mit bis zu 150 Personen stattfinden können. Ab dem 16. Juni dürfen 200 Personen anwesend sein.

Freibäder

Auch die Berliner Frei- und Sommerbäder dürfen unter Einhaltung eines strikten Abstands- und Hygienekonzeptes und mit Zeitfenstern, um die Besucherströme zu lenken, seit Beginn dieser Woche schrittweise öffnen. Viele Bäder ziehen in den nächsten Tagen, pünktlich zum Sommerbeginn, nach. Mehr Infos zu den genauen Regeln findet ihr hier.

Flohmärkte

Auch in Bezug auf die Flohmärkte hat der Senat eine Entscheidung getroffen. Sie dürfen ab sofort öffnen, aber die Besucher*innenzahlen werden kontrolliert, Zugänge bschränkt und es werden weniger Händler*innen zugelassen. Öffnen werden der Kreuzboerg Flowmarkt, der RAW Flohmarkt, der Antikmarkt am Bodemuseum sowie der Antikmarkt am Ostbahnhof, ebenfalls die Flohmärkte am Fehrbelliner Platz und am Boxhagener Platz, der Trödel- & Kunstmarkt Straße des 17. Juni sowie die Trödelmärkte am Arkonaplatz und Marheinekeplatz. Der Mauerpark muss sich noch ein wenig gedulden.

Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen

Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen sollen ab dem 02. Juni wieder für den Publikumsverkehr öffnen. 

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