Schärfere Regeln, keine Lockerungen zu Weihnachten: Die aktuellen Corona-Maßnahmen für Berlin im Überblick

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Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert und an die laufenden Entwicklungen angepasst.

UPDATE, 27. November 2020:

Der am 02. November eingeführte "Lockdown-Light" hat nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht. Besonders in stark bevölkerten Bezirken wie Friedrichshain, Neukölln, aber auch Spandau steigen die Infektionszahlen, pro Tag sind es somit mehr als 1000 Neuinfizierte in ganz Berlin. Deswegen greifen zum 01. Dezember neue, von Bund und Ländern festgelegte, Maßnahmen.

Der Teil-Lockdown besteht bis zum 22. Dezember 2020, über eine Verlängerung wird in den kommenden Tagen und Wochen diskutiert. Über die nächsten Schritte und eine mögliche Verlängerung des Lockdowns wird frühestens am 15. Dezember 2020 diskutiert und entschieden.

Damit ihr den Überblick nicht verliert, haben wir euch alle Maßnahmen und Beschlüsse, die aktuell und in den nächsten Wochen gelten, hier noch einmal zusammengefasst:

Teil-Lockdown: Das sind die neuesten Beschlüsse für den Dezember 2020

Kontaktbeschränkungen: Berlin schließt sich nicht den anderen Ländern an

Berlin wird die Sonderregelung zwischen Bund und Ländern, die über die Feiertage Treffen mit bis zu 10 Personen aus 2 Haushalten gestattet, nicht anwenden. Bedeutet: Stand jetzt dürfen sich in Berlin auch über Weihnachten und Silvester, also vom 23. Dezember 2020 bis zum 01. Januar 2021, wie bisher maximal 5 Personen aus 2 Haushalten treffen. Von der Zahl der Einzelpersonen sind dabei Kinder bis 12 Jahre explizit ausgenommen.

Diese Regelung stellt allerdings jetzt schon viele Familien vor Probleme: Angehörige über 12 Jahre werden mitgezählt, womit Familien mit drei Kindern, die das Alter erreicht haben, sich theoretisch nicht gemeinsam mit anderen Menschen treffen dürfen – die Höchstzahl an Personen ist in einem Haushalt bereits erreicht.

Wer gegen die Regel verstößt, muss mit Strafen rechnen. Damit die Kurve der Neuinfektionen bis Ende des Jahres weiter abflacht, müssen die Kontakte weiterhin erheblich (um 50 bis 75 Prozent) reduziert werden.

 

Feuerwerk an Silvester nur eingeschränkt möglich

Auch in Sachen Silvester ist man sich noch nicht komplett einig geworden. Sicher ist, dass öffentliche Feuerwerke nicht stattfinden und private Feuerwerke auf Plätzen oder Straßen von den lokalen Behörden untersagt werden, damit sich keine Menschentrauben versammeln und somit Superspreader-Events ausbleiben. Grundsätzlich wird darüber hinaus empfohlen, zum Jahreswechsel komplett auf Feuerwerk und Silvesterböller zu verzichten. Ein Verbot für private Feuerwerke wurde allerdings (noch) nicht ausgesprochen.

Strengere Maskenpflicht

Die Maskenpflicht wird ausgeweitet: Auf jeder Straße, in der Einzelhandel und Handwerksbetriebe ansässig sind, gilt ab 01. Dezember Maskenpflicht. Bislang galt eine solche Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen, in Büros, im Einzelhandel und Supermärkten, aber auch vor Einkaufsmärkten sowie an belebteren Orten wie beispielsweise Parkplätzen. Auch Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkte gehören dazu, unerheblich, in welcher Form diese stattfinden.

Schon länger gilt die Maskenpflicht auf großen Einkaufsstraßen und belebten Plätzen. Dazu zählen die Bergmannstraße, die Friedrichstraße, der Ku'damm, die Karl-Marx-Straße, die Wilmersdorfer Straße, die Tauentzienstraße, die Wilmersdorfer Straße, der Kurfürstendamm, die Altstadt Spandau, die Schloßstraße, die Bölschestraße sowie die Alte Schönhauser Straße. Ebenso: der Rosa-Luxemburg-Platz, der Rosenthaler Platz, der Alexanderplatz, die Rathausstraße, der Bebelplatz, der Hackescher Markt, der Lustgarten, der Leipziger Platz, der Pariser Platz, Unter den Linden und Karl-Liebknecht Straße, der Potsdamer Platz, der Washingtonplatz/Europaplatz, die Turmstraße, das Kottbusser Tor, der Lausitzer Platz, der Boxhagener Platz, der Hermannplatz und die Hermannstraße, die Sonnenallee, der Breitscheidplatz, der Hardenbergplatz, der Olympischer Platz und der Wittenbergplatz.

Gastronomie bleibt geschlossen

Restaurants, Cafés, Gaststätten, Bars und Kneipen müssen weiterhin geschlossen bleiben, es dürfen keine Gäste empfangen werden. Außer-Haus-Lieferungen und Abholungen von Speisen für den Verzehr zu Hause sind aber gestattet.

Schulen und Kitas sollen offen bleiben

Oberstes erklärtes Ziel der Ministerpräsident*innen ist es, die Schulen und Kindergärten nicht schließen zu müssen, sie bleiben unter strengen Hygienemaßnahmen deshalb weiterhin geöffnet. Sollte die Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen regional überschritten werden, sollen die AHA-Regeln ab Klasse 7 und 8 verbindlich gelten. Aber auch für jüngere Schüler*innen soll künftig eine Pflicht eingeführt werden können, wenn das Infektionsgeschehen es erfordert. Weitere Maßnahmen wie Hybrid- oder Wechselunterricht sollen ab einem Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen ab Klasse 8 kommen können – aber nicht bundesweit.

Weihnachtsferien werden vorgezogen

Einig sind sich die meisten Bundesländer (mit Ausnahme von Bremen und Thüringen) in dem Vorhaben, die Weihnachtsferien vorzuziehen. Ferienstart soll in fast allen Ländern schon am 19. Dezember 2020 sein, also am Wochenende vor Weihnachten, um so Kontakte schon vor den Feiertagen merklich zu reduzieren.

Absage für Veranstaltungen und Kultur

Kultur- und Veranstaltungsbranche trifft es hart: Den kompletten November und mindestens bis zum 20. Dezember 2020 bleiben Events, Vorstellungen und größere Zusammenkünfte untersagt. Theater, Kinos, Opern und Konzerthäuser sowie Museen und Galerien müssen ebenso weiterhin geschlossen bleiben. Auch Messen, Freizeitparks und Spielhallen sind betroffen.

Mehr Schutz für Pflegebedürftige

Pflegebedürftige, Senior*innen und Menschen mit Beeinträchtigungen sollen besonders geschützt werden. Anders als im März, sollen Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen aber nicht generell untersagt werden, damit keine soziale Isolation herrsche. Stattdessen sollen jetzt bereitstehende Corona-Schnelltests zur Verfügung gestellt werden, damit ein sicherer Kontakt erfolgen kann. Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie andere Beratungseinrichtungen sollen auch geöffnet bleiben.

Neu beschlossen wurde heute: Für Pflegebedürftige und Risikopatient*innen sollen ab dem 01. Dezember rund 30 Schnelltests pro Monat zur Verfügung gestellt werden, je nach Verfügbarkeit auch mehr.

Dienstleistungen nur eingeschränkt möglich

Dienstleistungen in allen Bereichen, wo eine große körperliche Nähe erforderlich ist, sollen ebenfalls untersagt bleiben. So müssen Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios schließen. Friseursalons dürfen offen bleiben und auch medizinisch notwendige Behandlungen, etwa Physiotherapie, dürfen weiterhin vorgenommen werden.

Einzelhandel bekommt neue Auflagen

Geschäfte im Groß- und Einzelhandel dürfen offen bleiben, allerdings darf sich auf einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern nicht mehr als ein*e Kund*in auf einer Fläche von zehn Quadratmetern aufhalten. Läden, die über 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben, müssen dafür Sorge tragen, dass sich nur eine Person auf 20 Quadratmetern aufhält. Industriebetriebe und Handwerkstätten dürfen geöffnet bleiben. Mit den strengeren Maßnahmen will man die Ansteckungsgefahr im Gedränge und in Schlangen im Weihnachtsgeschäft minimieren.

Gottesdienste und Demonstrationen mit Auflagen

Gottesdienste und Demonstrationen dürfen unter Auflagen weiterhin stattfinden, da die Religions- und Versammlungsfreiheit nach dem Grundgesetz geschützt werden sollen.

Weiterhin kein Gruppensport

Von Reisen und Urlauben wird abgeraten

Touristische Übernachtungen im Inland sind verboten und sollen nur noch in absolut notwendigen Fällen ermöglicht werden. In Bezug auf Reisen gelten weiterhin die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts, das alle Risikogebiete in Europa ausweist. Auch, wenn Reisen nicht prinzipiell verboten sind, wird dringend, zunächst bis zum 10. Januar 2021, davon abgeraten. Alle Bürger*innen sind dazu aufgefordert, auf private Reisen, Ausflüge und Besuche zu verzichten. Die Grenzen sollen aber möglichst offen bleiben.

Appell: Homeoffice und Betriebsferien möglich machen

Im Zuge der hohen und rapide ansteigenden Corona-Infektionszahlen, wenden sich Bund und Länder eindringlich an Unternehmen, Heimarbeit zu ermöglichen, wo immer es geht. Zudem wurde heute noch einmal darauf verwiesen, die Möglichkeit von von Betriebsferien im Zeitraum zwischen 23. Dezember 2020 bis 01. Januar 2021 zu prüfen, um Kontakte und Mobilität weiter einzuschränken.

Finanzhilfen verlängert

Die zugesagten Novemberhilfen – also Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes aus dem Vorjahresmonat – für Restaurants, Firmen und sonstige Einrichtungen sollen auch im Dezember fortgeführt werden. Insgesamt plant der Bund wohl weitere 17 Milliarden dafür ein.

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