11 Dinge, die ihr auf Open Airs beachten müsst

Oh, du schöne Open-Air-Zeit! Fast jedes Wochenende finden im Frühling und Sommer wieder jede Menge Draußen-Festivals statt, zu denen die Berliner in Massen strömen, um der Sonne und der Musik zu frönen. Dabei gibt es aber nicht nur für die Betreiber, sondern auch für die Besucher ein paar Dinge zu beachten. Was und was ihr nicht machen dürft und wer im Zweifelsfall haftet, hat uns ein Anwalt geflüstert.

1. Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung werdet ihr mindestens des Geländes verwiesen

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Nicht jedes Open Air besitzt eine Hausordnung, oftmals sind sie versteckt und ohnehin nicht angemeldet, so dass die Polizei diese Veranstaltungen auflösen darf. Wenn es aber eine Hausordnung gibt, müssen sich Besucher daran auch halten. Welche Folgen drohen, hängt von der spezifischen Hausordnung ab. Oftmals gehen illegaler Drogenbesitz oder –konsum, Körperverletzung oder Diebstahl mit Verweis vom Gelände einher, manchmal kommt es dann auch zu einer Anzeige.

2. Wer fotografiert, kann eine Geldstrafe kassieren

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Auch hierzu stehen häufig nähere Informationen in der Hausordnung. Oft sind private Aufnahmen aber verboten. Das wiederum kann Besucher aber auch schützen: Denn wer Fotos von anderen Besuchern macht, deren Einverständnis dazu nicht hat und ein solches Foto veröffentlicht, kann verklagt werden. Klingt vielleicht kleinkariert, kommt aber zunehmend vor.

3. Ob man fotografiert werden darf, ist meist in Hausordnungen geregelt

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Oft erklärt man sich mit dem Betreten des Geländes damit einverstanden, von den Organisatoren des Festivals abgelichtet werden zu dürfen. Die stellen das Material anschließend gerne online. Wer dennoch später Bilder von sich entdeckt, auf denen er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht, sollte sich an den Betreiber der jeweiligen Website bzw. der Facebook-Seite wenden.

4. Der Betreiber haftet bei Diebstählen nicht

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Wem das Portemonnaie oder die Tasche geklaut wird, hat wenig Aussicht auf Erfolg, wenn er beim Betreiber fordert, dafür erstattet zu werden. Das schließen die Hausordnungen in aller Regel aus. Also: Augen auf beim Tanzen.

5. Der Betreiber haftet aber meist bei Diebstählen an der Garderobe!

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Es ist ein Rechtsmythos: Wenn an einer Garderobe ein "keine Haftung"-Schild angebracht ist, kann man als Betroffener nichts machen. Das stimmt aber nicht. Wenn einige Bedingungen erfüllt sind, haftet der Veranstalter sehr wohl – auch bei Open Airs mit Garderobe. Genaueres dazu gibt es hier.

6. Bei Verletzungen entscheidet das Wie

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Wer verantwortlich für mögliche Verletzungen ist, hängt davon ab, wo und wie das passiert ist. Wenn dem Festivalbetreiber nachgewiesen werden kann, dass er fahrlässig gehandelt hat, haftet er auch und muss gegebenenfalls Schmerzensgeld zahlen. Wer aber beispielsweise seinen Fuß verdreht, weil er im Sand stecken geblieben oder unsauber auf unebener Wiese aufgetreten ist, wird es schwer mit der Anzeige haben. Wenn andere Besucher verantwortlich sind, etwa durch Körperverletzung, haften diese – möglicher Schadensersatz inklusive.

7. Wenn das Open Air durch die Polizei aufgelöst wird, sind Razzien nach Verfügung erlaubt

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Das große Ärgernis einer guten Party: Musik aus, Open Air beendet – die Polizei löst die Veranstaltung auf und führt zudem eine Razzia durch. Beides darf sie, solange es einen Anfangsverdacht gibt – etwa Hinweise auf den Verkauf und/oder Konsum von illegalen Drogen. Zudem muss die Staatsanwaltschaft oder eine Polizeibehörde die Auflösung verfügt haben. Auch eine anhaltende Lärmbelästigung der Nachbarn kann ein Grund zur Auflösung eines Open Airs sein.

8. Eine Personenkontrolle ist erlaubt, aber nicht jede Maßnahme

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Die genauen Voraussetzungen, wann die Polizei auch Personenkontrollen durchführen darf, sind in den Polizeigesetzen der Länder festgelegt. Allerdings reicht ein Grund dafür aus und bei diesem muss es sich nicht mal um einen konkreten Verdacht handeln. Und unter Umständen sind sogar präventive Kontrollen zur Gefahrenabwehr erlaubt. Bei solchen Kontrollen dürfen Polizisten sich auch den Personalausweis zeigen lassen. Wer sich weigert, kann mit auf die Polizeiwache genommen oder auch durchsucht werden.

9. Pinkeln jenseits der Dixies kann teuer werden

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Viele Open Airs finden in der Natur statt und so ist es eher unwahrscheinlich, dass es richtig Ärger gibt, wenn man sich abseits zurückzieht. Jenseits einzelner Hausordnungen ist das Wildpinkeln allerdings strikt verboten und kann zu hohen Geldstrafen führen.

10. Niemand darf diskriminiert werden

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Keine Veranstaltung darf Teilnehmer aufgrund ihrer Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ablehnen. Das regelt das Antidiskriminierungsgesetz. Wer sich diesbezüglich benachteiligt fühlt und wegen einer dieser Gründe vermeintlich kein Ticket erhalten hat oder abgewiesen wurde, sollte sich an einen Rechtsbeistand wenden.

11. Öffentlicher Sex ist nicht immer strafwürdig

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Die Frage, ob Sex in der Öffentlichkeit grundsätzlich erlaubt ist, dürfte nicht nur Open-Air-Fan interessieren. Grundsätzlich gilt: Sex in der Natur, aber auch im Auto oder an anderen öffentlichen Orten, ist nicht immer ein strafwürdiges Delikt. Es darf nur nicht dort in der Öffentlichkeit geschehen, wo andere sich gestört fühlen könnten. Da ein Open Air in der Regel eine öffentliche Veranstaltung mit hunderten oder tausenden Besuchern ist, eignet es sich damit per se nicht als Ort für intime Begegnungen.

Alle Infos findet ihr nochmal ausführlich auf der Seite der Anwaltsauskunft, die uns die Infos zur Verfügung gestellt haben.

Dieses Wochenende ist übrigens Karneval der Kulturen, es ist also überall in Berlin was los. Schaut einfach bei Resident Advisor vorbei.


Titelfoto: © Promo Watergate
Gifs: © giphy.com

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